Die Auflösung der Partei kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung muss von mindestens 80 % aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden bei einer Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder.
Die Auflösung der Partei kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung muss von mindestens 80 % aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden bei einer Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder.