Wer gerne Satzungen durchliest, liest sich wohl auch die AGB von Computersoftware vor der Installation durch. Zu deutsch: Wer das nicht muss tut es nicht, oder zumindest nicht mit einem besonderen Vergnügen. Das liegt daran, dass Satzungen üblicherweise langatmig und sperrig formuliert sind. Im Ergebnis wissen in jeder bisher bestehenden Partei nur eine handvoll Funktionäre „wie der Hase wirklich läuft“ und es ist nicht ganz auszuschließen, dass so mancher Vorgang nicht zu 100% satzungsgemäß über die Bühne geht.
Wir wollen dem vorgreifen, indem wir die Satzung auf das Allerwesentlichste beschränken: Sie muss prägnant und leicht zu verstehen sein. Die gesetzlich verpflichtenden Inhalte sind der Übersicht halber in der selben Abfolge angeführt, wie sie im Gesetzestext vorkommen.
Darüber hinaus hat die Satzung ein paar Besonderheiten, die man so nirgendwo sonst findet: Es wird z.B. in Punkt 2.1.1 betont, dass Abgeordnete ohne Klubzwang abstimmen dürfen. Punkt 3.3.1 stellt unsere Rolle als Kleinst- oder Oppositionspartei klar. Durch Punkt 3.4 ist geregelt, dass es Unternehmen gibt, die der politischen Zielsetzung dienen: Dieser Mechanismus ist völlig neu und greift das Problem des Lobbyismus offensiv an.
Alles in allem können wir dieses bescheidene Machwerk mit Stolz präsentieren und freuen uns, wenn es gelesen wird. Wir wissen, dass Quantität nichts über Qualität aussagt, vergleichen aber gerne für Veranschauungszwecke die Länge der Satzungen anderer Parteien – cum granio salis:
- Die beste Partei: 1.492
- Liste Pilz: 1.523
- FPÖ: 5.702
- KPÖ: 6.934
- Grüne: 8.540
- ÖVP: 10.340
- NEOS: 10.671
- SPÖ: 16.577
Unsere Satzung:
1. Organe der Partei
2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
3. Gliederung der Partei
4. Bestimmungen über die freiwillige Auflösung